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Unternehmer müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt und welche Fristen gelten.
Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung bildet sie die Grundlage für die Prüfpflicht im Betrieb.
Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Die konkreten Fristen legt der Unternehmer auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Prüfung schützt Mitarbeiter und Kunden vor Stromunfällen und Bränden. Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob die Prüfpflichten eingehalten wurden – fehlende Nachweise können zu Haftungsrisiken und Problemen beim Versicherungsschutz führen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.