Wartungs- & Servicevertrag · Salvus ServicePlus
Fester Monatsbeitrag statt Einzelbeauftragung: Wir prüfen Ihre Anlage im vorgeschriebenen Turnus, überwachen alle Fristen, sind im Störungsfall bevorzugt für Sie da und leisten ein festes Stundenkontingent im Jahr – für Zuhause, Betrieb und Objekt. Und im Schadensfall haben Sie den Prüfnachweis, den Versicherung und Berufsgenossenschaft verlangen.
Salvus
Ein Wartungsvertrag ändert nicht, was passieren kann. Er ändert, wer sich darum kümmert.
Zugesagt werden feste Arbeitsstunden statt unbegrenzter Leistung – deshalb bleibt der Beitrag fair und kalkulierbar.
Wir prüfen Ihre Anlage nach den geltenden Vorschriften und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Wir wissen, wann bei Ihnen was fällig ist, und melden uns rechtzeitig mit einem Terminvorschlag.
Vorrang bei der Terminvergabe und eine feste Reaktionszeit im Störungsfall.
Ein festes Stundenkontingent im Jahr inklusive Kleinmaterial – danach gilt der vergünstigte Vertragspreis.

Bei jedem Termin prüfen wir nicht nur, ob alles läuft – wir kontrollieren Messwerte, stellen Anlagen nach den aktuellen Vorgaben ein und halten jedes Ergebnis im Prüfprotokoll fest.
Drei Bereiche, eine Logik: Prüfung, Fristen, Verfügbarkeit und Arbeitsstunden. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
netto zzgl. MwSt.
netto zzgl. MwSt.
netto zzgl. MwSt.
Mindestlaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar.
netto zzgl. MwSt.
netto zzgl. MwSt.
netto zzgl. MwSt.
Mehrmengen nach Aufwand: jedes weitere Betriebsmittel 4,50 € im Jahr, jeder weitere Stromkreis 7,00 € im Jahr, jeder weitere Standort 39 € im Monat. Mindestlaufzeit 36 Monate.
netto zzgl. MwSt.
netto zzgl. MwSt.
Für Unternehmen gelten die Fristen aus § 5 DGUV Vorschrift 3. Für Wohngebäude gibt es keine gesetzliche Frist – die anerkannten Regeln der Technik sehen einen Turnus von vier Jahren vor.
Wir übernehmen die Fristenüberwachung vollständig: rechtzeitiger Terminvorschlag und nach jeder Prüfung ein Bericht, den Sie vorlegen können.
Nach einem Brand, einem Kurzschluss oder einem Unfall prüfen Versicherer und Berufsgenossenschaft zuerst, ob die elektrische Anlage ordnungsgemäß geprüft und gewartet wurde. Ein Wartungsvertrag sorgt dafür, dass dieser Nachweis jederzeit vorliegt.
Sach-, Feuer- und Gebäudeversicherungen enthalten Pflichten des Versicherungsnehmers – etwa die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorgeschriebene Prüfungen durchführen zu lassen. Werden solche Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer seine Leistung je nach Verschulden kürzen (§§ 28, 81 VVG).
Nach einem Arbeitsunfall mit elektrischen Betriebsmitteln fragt die Berufsgenossenschaft nach der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Fehlt sie, können Regressansprüche gegen den Unternehmer entstehen. Ein lückenloses Prüfbuch belegt, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber erfüllt haben.
Die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel liegt beim Unternehmer (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG). Dokumentierte Prüfungen und Mängelbeseitigung sind der Beleg, dass Sie diese Verantwortung organisiert haben – gegenüber Versicherer, Behörde und Gericht.
Fragen Sie Ihren Versicherer, welche Prüfnachweise er für Ihr Objekt verlangt. Einige Feuer- und Sachversicherer fordern für Gewerbebetriebe zusätzlich Prüfungen durch VdS-anerkannte Sachverständige (z. B. Klausel SK 3602) – wir stimmen die Prüfungen so ab, dass Mängel vorher behoben sind.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
Wir sehen uns Ihre Anlage an und halten ihren Zustand fest – je nach Objekt ein bis vier Stunden.
Klares Leistungsverzeichnis: was enthalten ist, was nicht und was Zusatzleistungen kosten.
Wir legen Ihre Anlagenakte an, tragen alle Fristen ein und richten den SEPA-Einzug ein.
Wir melden uns, bevor ein Termin fällig wird. Nach jeder Prüfung erhalten Sie Bericht und Dokumentation.
Ein Anruf genügt: Sie haben Vorrang, wir halten die Reaktionszeit ein und rechnen aus Ihrem Kontingent ab.
Alles, was nicht enthalten ist, bieten wir Ihnen zum vergünstigten Vertragspreis und mit Vorrang bei der Terminvergabe an.
Was über das Kontingent hinausgeht, rechnen wir zum Vertragspreis ab – netto zzgl. MwSt.
Privatkunden: 12 Monate, danach monatlich kündbar. Gewerbe: 36 Monate, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Industrie- und Objektverträge: 48 bis 60 Monate, Verlängerung um jeweils 12 Monate mit 6 Monaten Kündigungsfrist.
Die Bestandsaufnahme ist kostenfrei, wenn daraus ein Vertrag entsteht. Sie dauert je nach Objektgröße ein bis vier Stunden und zeigt Ihnen Zustand, Fristen und Vertragspreis – ohne Verpflichtung.
In angefangenen Viertelstunden, Fahrzeiten werden nicht angerechnet. Das Kontingent gilt je Vertragsjahr und Objekt, ist nicht übertragbar und nicht auszahlbar. Ist es ausgeschöpft, gilt der vergünstigte Vertragspreis – wir weisen Sie vorher darauf hin.
Die Zeit zwischen Ihrer Störungsmeldung und dem Beginn der Arbeiten vor Ort bzw. der qualifizierten Rückmeldung. Eine bestimmte Zeit bis zur vollständigen Behebung wird nicht zugesagt. Reaktionszeiten gelten werktags Mo–Fr 7–17 Uhr, im Paket Objekt-Vollservice rund um die Uhr.
Vor Vertragsbeginn prüfen wir den Zustand. Erhebliche Mängel werden zuerst instandgesetzt – das bieten wir Ihnen zum Vertragspreis an. Danach nehmen wir die Anlage in den Vertrag auf.
Kein Problem: Mehrmengen rechnen wir nach festen Preisen ab – 4,50 € je weiterem Betriebsmittel und 7,00 € je weiterem Stromkreis im Jahr, 39 € je weiterem Standort im Monat.
Versicherer und Berufsgenossenschaft fragen im Schadensfall nach dem Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäß geprüft wurde. Fehlt er, kann eine Obliegenheitsverletzung vorliegen und die Leistung je nach Verschulden gekürzt werden. Mit dem Vertrag liegen Prüfprotokolle, Prüfbuch und Mängeldokumentation lückenlos vor.
Rund um unsere Standorte Heidelberg, Berlin und Kassel. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihr Objekt in unserem Einsatzgebiet liegt.
Nach der Bestandsaufnahme wissen Sie genau, in welchem Zustand Ihre Anlage ist, welche Fristen für Sie gelten und was ein Vertrag kosten würde – ohne jede Verpflichtung.
Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gelten der Wartungs- und Servicevertrag mit Leistungsverzeichnis und Preisblatt.