Ratgeber › Zählerschrank
Viele Zählerschränke in Bestandsgebäuden entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Wir erklären, wann eine Erneuerung nötig ist, was der Netzbetreiber verlangt und wie der Ablauf aussieht.
Grundsätzlich ja: Ein Zählerschrank, der beim Einbau den damaligen Regeln entsprach und sicher funktioniert, darf in der Regel weiter betrieben werden. Der Bestandsschutz endet jedoch, sobald die Anlage wesentlich geändert oder erweitert wird – oder wenn von ihr eine Gefahr ausgeht.
Wichtig: Arbeiten am Zählerschrank dürfen nur Elektro-Fachbetriebe durchführen, die im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind.